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Ärztliche Kooperationen

Seit über zehn Jahren schließen sich Ärzte in Netzen zusammen. Noch viel länger schon gibt es Initiativen der Ärzteschaft, in Kooperation die Versorgung zu verbessern, Ressourcen wirtschaftlich einzusetzen und Kräfte zu bündeln.
Nach wie vor ist die Einzelpraxis die gängigste Form der Berufsausübung niedergelassener Ärzte. Knapp 70.000 Einzelpraxen (KBV 2009) stehen knapp 20.000 Gemeinschaftspraxen und 1.454 MVZ gegenüber.
Berufsausübungsgemeinschaften sind rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse von Vertragsärzten, -psychotherapeuten oder Medizinischen Versorgungszentren, deren Ziel die gemeinsame Ausübung ihrer Tätigkeit ist.
Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) wurden die Möglichkeiten für Praxisinhaber, Kollegen anzustellen, ausgebaut. Der neue Bundesmantel- und Arzt-Ersatzkassen-Vertrag berücksichtigt diese Liberalisierung der ambulanten ärztlichen Berufsausübung. Vertragsärzte dürfen nunmehr bis zu drei weitere Ärzte als Angestellte beschäftigen – auch in Teilzeit.
Unter dem Begriff Organisationsgemeinschaft versteht man Kooperationen, die nur auf den organisatorischen Rahmen der ärztlichen Tätigkeit ausgerichtet sind. Dazu zählt z.B. die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und medizinischen Geräten oder die gemeinsame Anstellung nichtärztlichen Personals. Die ärztliche Tätigkeit wird getrennt und eigenverantwortlich ausgeübt.
Durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ist die Grenze zwischen den Sektoren (ambulant, stationär) durchlässiger geworden. Dies räumt sowohl den Kliniken als auch den Vertragsärzten mehr Raum bei der Patientenversorgung ein. Zur Optimierung von Behandlungsabläufen bietet sich die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern an.
Über 7.500 Ärzte nutzen mittlerweile die Möglichkeit, in einem Medizinischen Versorgungszentrum tätig zu sein. Seit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG, 2004) besteht die Möglichkeit, MVZ zu gründen. Ein MVZ ist eine zugelassene fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung als neuer Leistungserbringertyp im Sozialgesetzbuch, in dem Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind.
Ansprechpartnerin
RA Andrea Schannath
Justiziarin

Chausseestraße 119b
10115 Berlin
Fon: (03 0) 28 87 74 - 1 25
Fax: (03 0) 28 87 74 - 1 15
andrea.schannath@nav-virchowbund.de