Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bemühten sich nach Kriegsende, zunächst ihre Interessen in Arbeitsgemeinschaften umzusetzen. Erste Landesverbände gründeten sich Anfang 1949 in Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Diese schlossen sich während des Ärztetags in Hannover in der Zeit vom 2. bis 4. September 1949 zum „Verband der niedergelassenen Nicht-Kassenärzte Deutschlands (NKV)“ zusammen.
Weitere Landesverbände formierten sich sehr rasch unter dem Vorsitz von Dr. Hanswolf Muschallik und seines Geschäftsführers Dr. Kaspar Roos. Der nunmehr auf Bundesebene aktive NKV hatte primär das Ziel, alle Ärztinnen und Ärzte, die ihre Qualifikation zur Niederlassung besaßen, die Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit zu ermöglichen. Der NKV strengte deshalb eine Verfassungsklage an, die im Jahre 1960 zur freien Zulassung aller Ärztinnen und Ärzte zur Kassenzulassung führte. Folgerichtig wurde der Verband der niedergelassenen Nichtkassenärzte Deutschlands (NKV) Mitte der 50er Jahre umbenannt in „Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. (NAV)“.
Unter dem langjährigen Vorsitz von Dr. Kaspar Roos (1952 bis 1982) profilierte sich der NAV von einer Notgemeinschaft, die aus einer bedrohten Existenz seiner Mitglieder entstanden war, zu einem bedeutenden berufspolitischen Verband. Die sich von Jahr zu Jahr verstärkende Einbindung von Gesundheitspolitik in eine weit gefasste Gesellschaftspolitik brachte immer wieder neue Aufgabenstellungen mit sich, denen sich der NAV entschlossen, zielstrebig und sehr häufig richtungsweisend stellte. Davon zeugt u.a. das Urteil des Bundessozialgerichts zur grundsätzlichen Zulässigkeit der fachverbindenden Gemeinschaftspraxis aus dem Jahre 1983.
Im Herbst 1990, knapp ein Jahr nach dem Fall der Mauer, wurde die „Fusion“ mit dem Rudolf-Virchow-Bund, dem ersten freien Ärzteverband der DDR, beschlossen.
Das ist der heutige NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. mit dem jetzigen Bundesvorsitzenden, Dr. Klaus Bittmann.