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21. Datenschutzgesetz für die Heilberufe

In den sich intensivierenden und aktuellen Diskussionen über die Ethik in der Medizin und hier besonders die Würde des Menschen empfiehlt die Bundeshauptversammlung 2002 des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands die eingehende Befassung mit relevanten Rechtsgrundlagen des Datenschutzes. Sie hält ein beschleunigtes Hinwirken auf ein Datenschutzgesetz für Heilberufe für unerlässlich.

In ihm gilt es, die verfassungsmäßigen und ethischen Gesetze unter den Verpflichtungen des Datenschutzes zusammenzufassen und festzulegen, die bestehenden Vorschriften der Europäischen Datenschutzrichtlinien umzusetzen sowie die zur Zeit geradezu blindlings ausufernden technisch-bürokratischen Verfahren einzuschränken. Die deutsche Bevölkerung ist zu informieren.

Ziel dieser Initiative des NAV-Virchow-Bundes beim Gesetzgeber und den ärztlichen Körperschaften ist die Erhaltung der Rechte und Würde von Patienten sowie deren Familien und den medizinischen Heilberufen.


Entschließung der Bundeshauptversammlung des NAV Virchow-Bund
am 16./17. November 2002 in Berlin