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20. Transparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nur bei einer ärztlichen Gebührenordnung mit Honorierung in Euro und Cent möglich

Die Bundeshauptversammlung 2002 des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands appelliert an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, einer neuen vertragsärztlichen Gebührenordnung nur dann zuzustimmen, wenn darin das Honorar für die ärztlichen Leistungen in festen Euro- und Cent-Beträgen ausgewiesen wird.

Eine Patientenquittung gibt nur dann Sinn und schafft Transparenz in der GKV, wenn jeder Bürger erkennen kann, welche Leistungen sein Arzt erbracht hat und welches Honorar er dafür erhält. Außerdem wird hierdurch der Missstand beseitigt, dass die Vertragsärzte als einzige Berufsgruppe in Deutschland erst ein halbes Jahr später erfahren, was sie für ihre Leistungen vergütet erhalten.


Entschließung der Bundeshauptversammlung des NAV Virchow-Bund
am 16./17. November 2002 in Berlin