Die Bundeshauptversammlung 2002 des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands fordert alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auf, durch regionale kollegiale Vertretung dafür zu sorgen, dass ab 2003 jede Praxis ihre Sprechstunden für GKV-Patienten um zusätzlich einen halben Tag pro Woche einschränkt.
Begründung
Als Antwort auf die durch die Bundesregierung beschlossene weitere Honorarminderung und weiterhin erhobenen Vorwürfe der Überversorgung im ambulanten Sektor müssen alle Fachgruppen, deren Honoraranteile inzwischen durch die Fachgruppentöpfe bzgl. der Honoraranteile in den regionalen Honorarverteilungsmaßstäben gesichert sind, ihre nicht mehr honorierten Leistungen einschränken.
Von der jetzigen Bundesregierung für die ambulante Versorgung offenbar als überflüssig erachtet sind:
1) die Präsenz in der Praxis über die Zeit hinaus, wie unsere Helferinnen anständig bezahlt werden können
Kontrolluntersuchungstermine, die nicht durch entsprechende Befunde oder Beschwerden von Patienten NOTwendigerweise erfolgen müssen.
Entschließung der Bundeshauptversammlung des NAV Virchow-Bund
am 16./17. November 2002 in Berlin