16. Neue Gebührenordnung für Kassenärzte ohne HVM-Anteile
Die Bundeshauptversammlung 2002 des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands fordert die KBV auf, nur eine Vertragsgebührenordnung (EBM) zu verabschieden, die keine HVM-Anteile enthält.
Begründung
Von der Systematik her legt eine Gebührenordnung den Wert bzw. das Honorar für jede einzelne ärztliche Leistung fest. Insofern haben mengenbegrenzende Maßnahmen im EBM nichts zu suchen, sondern müssen – falls erforderlich – in den Honorarverteilungsmaßstäben der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt werden.
Entschließung der Bundeshauptversammlung des NAV Virchow-Bund
am 16./17. November 2002 in Berlin