Aus der im Krankenhaussektor bevorstehenden Einführung der DRGs resultiert eine Kostenverlagerung in den ambulanten Bereich. Diese Kostenverlagerung muss in Vorbereitung auf die zu erwartenden Veränderungen bei der weiteren Finanzausstattung der ambulanten Versorgung berücksichtigt werden.
Begründung
Der ökonomische Zwang wird in den Krankenhäusern mit Beginn des Jahres 2003 zu einer drastischen Verkürzung der Krankenhausverweildauer der Patienten führen. Diesen Patienten muss jedoch zukünftig eine ausreichend belastbare Versorgungsstruktur im ambulanten Bereich angeboten werden. Ein intensiver Betreuungsaufwand sowie deutlich höhere Aufwendungen für medikamentöse und sonstige Therapie sind bei den bestehenden restriktiven Budgets mit der derzeit vorhandenen finanziellen Ausstattung nicht zu bewältigen.
Ein anteiliger Transfer von bei der DRG-Einführung eingesparten Geldern ist daher zu fordern.
Entschließung der Bundeshauptversammlung des NAV Virchow-Bund
am 16./17. November 2002 in Berlin