Die Bundeshauptversammlung 2002 des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands fordert das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf, Bedarfsplanungs- und Zulassungsregelungen dahingehend zu modifizieren, dass neben der auf den einzelnen Arzt abgestellten vertragsärztlichen Zulassung (Vertragsarztsitz) diese auch als Versorgungssitz auf mehrere Ärzte aufgeteilt werden kann.
Begründung
Vor dem Hintergrund sowohl der strukturellen als auch personellen ärztlichen Versorgung in den neuen Bundesländern beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, für die ambulante Versorgung per Gesetz die Gründung neuer Polikliniken zu erlauben, in denen Fachärzte als Angestellte arbeiten.
Die Bundeshauptversammlung 2002 des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands sieht in der Erweiterung, einen Vertragsarztsitz auch als Versorgungssitz führen zu können, die bessere Alternative. Zum Beispiel werden Kosten notwendiger Investitionen von mehreren im Versorgungssitz tätigen Ärzten getragen, die persönliche Beziehung Arzt/Patient wird aufrechterhalten und Zentralisierung wird vermieden.
Insbesondere aber bedeutet ein Versorgungssitz im Gegensatz zur Poliklinik keine Ablösung der freiberuflichen Tätigkeit, sondern höhere Attraktivität der Tätigkeit in eigener Praxis.
Damit wird im übrigen auch dem Beschluss der 75. Gesundheitsministerkonferenz am 20./21.06.2002 Rechnung getragen, Handlungsoptionen zu dem partiell sichtbaren Ärztemangel aufzuzeigen.
Entschließung der Bundeshauptversammlung des NAV Virchow-Bund
am 16./17. November 2002 in Berlin