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2. Kooperative Berufsausübung zwischen Ärzten und
Angehörigen anderer Fachberufe


Die Bundeshauptversammlung 2002 des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands fordert die Bundesärztekammer auf zu prüfen, mit welchen weiteren nichtärztlichen Berufsanghörigen über die in der Musterberufsordnung genannten hinaus eine medizinische Kooperationsgemeinschaft gebildet werden kann.


Begründung

Mit der Erweiterung zulässiger Kooperationen mit nichtärztlichen Fachberufen als Partnerschaft (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts soll einer flexiblen Anpassung der ärztlichen Versorgungsstruktur an den Fortschritt der Medizin und die sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen werden.

Insbesondere könnten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zukünftig qualifiziert Aufgaben erfüllen, die sich aus dem neuen Stellenwert der Prävention nach Gründung des „Deutsches Forum Prävention und Gesundheitsförderung“ ergeben werden. Deshalb ist es sinnvoll, zu den bisher möglichen Kooperationen weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuzulassen.


Entschließung der Bundeshauptversammlung des NAV Virchow-Bund
am 16./17. November 2002 in Berlin