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Gerüst für ein neues zukunftsfähiges und
generationengerechtes Gesundheitssystem


Präambel


Vorstellungen des NAV-Virchow-Bundes


1. Die Pflichtversicherung wird ersetzt durch eine Pflicht zur Versicherung. Diese beinhaltet die umfassende medizinische Grundversorgung. Das Leistungsspektrum wird vom Gesetzgeber festgesetzt und überwacht. Es wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen einheitlich gemeinsam angeboten. Um einen echten Wettbewerb zu ermöglichen, gelten für die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) die gleichen Rahmenbedingungen.

2. Innerhalb der Kassen besteht Kontrahierungszwang für die Grundversorgung. Durch eine obligatorische Grundversorgung für alle Bürger wird die bestehende Zweiklassen-Medizin beseitigt.

3. Die einheitliche Grundversicherung wird über eine Versichertenprämie pro Einwohner der Bundsrepublik Deutschland finanziert. Die Anbindung der Finanzierung der GKV an den Arbeitslohn ist nicht mehr zeitgemäß. Außerdem ist ihre bisherige reine Umlagefinanzierung ohne AlterungsrückstelIungen Diebstahl an der nachfolgenden Generation. Deshalb ist eine partielle Kapitaldeckung unumgänglich.

4. Der derzeitige Anteil der Arbeitgeber bleibt begrenzt und wird mit dem Lohn ausbezahlt. Damit entfällt für die Zukunft das Argument, steigende Krankheitsversicherungsbeiträge würden über die Lohn-Nebenkosten den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährden.

5. Die vorgeschlagene Finanzierung bedeutet ein Entfallen der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten und Kindern. Der Beitrag sozialschwacher Bürger wird aus Steuermitteln subventioniert. Der Versicherungsbeitrag für Kinder wird als Ausdruck einer familienfreundlichen Politik vom Staat übernommen. Dies ist solidarisch, weil junge Menschen die gleiche Versicherungsprämie zahlen wie ältere Menschen, letztere jedoch mehr Kassenleistungen in Anspruch nehmen müssen. Gleichzeitig tragen die finanziell Stärkeren über ihre höhere Steuerbelastung sowohl zur Finanzierung der Kinderkrankenversicherung bei als auch zur staatlichen Beitragssubvention für Sozialschwache.

6. Angesichts der demographischen Entwicklung ist ein reines Umlageverfahren nicht zukunftsfähig und muss durch eine partielle Kapitaldeckung ergänzt werden. Wie bei der privaten Krankenversicherung besteht der Versichertenbeitrag künftig aus den zwei Komponenten Umlage für die laufenden Gesundheitsausgaben und für die Alterungsrückstellungen (= Kapitaldeckungsverfahren). Beim Wechsel der Krankenversicherung nimmt der Versicherte die angesparten Alterungsrückstellungen in voller Höhe mit zur neuen Versicherung.

7. Im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung wird das Sachleistungssystem durch Kostenerstattung abgelöst. Die Honorierung erfolgt nach einer (Iängst überfälligen) betriebswirtschaftlich berechneten amtlichen Gebührenordnung für Ärzte. Durch Rechnungslegung herrscht volle Transparenz für Patient und Krankenkassen, insbesondere auch über die Höhe der Vergütung für die jeweils in Anspruch genommene ärztliche Leistung. Budgetierung und Pauschalen, die nichts ande-res als Rationierung bedeuten, entfallen. Dies gilt auch für die Arzneimittelver-sorgung. Die Versicherten nehmen wieder am medizinisch-pharmazeutischen Fortschritt teil.

8. Das Morbiditätsrisiko geht an die Krankenkassen zurück.

9. Ein Selbstbehalt bis zu einer vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenze trägt zur Beitragsentlastung bei, bekämpft die Vollkasko-Mentalität und schärft das Kostenbewusstsein der Versicherten. Kinder werden von einer Zuzahlung ausgenommen. Für Sozialachwache gibt es Härteklauseln.

10. Zur Entbürokratisierung der Krankenversicherung trägt bei, dass der festgelegte Selbstbehalt jährlich nur noch zentral bei den Krankenkassen errechnet wird. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand sowohl bei den Versicherten, bei allen Leistungserbringern und bei den Krankenkassen. Eine Praxisgebühr, deren Gesamtverwaltungskosten (bei Ärzten, KV und Kassen) höher lagen als die Gebühr entfällt somit.

11. Außerhalb der einheitlichen Grundversorgung bietet ein umfassendes Angebot an zusätzlichen Leistungspaketen, unterschiedlichen Modellen von Beitragsrückerstattung oder von Selbstbehalt eine Chance zum Wettbewerb aller Krankenkas-sen um die Versicherten. Er kann aufgrund dieser Transparenz seine Kassenwahl treffen.

12. In einer Übergangsfrist werden die indirekten und direkten Subventionen für die Renten-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung nach und nach vom Staats-haushalt übernommen. Gleiches gilt für die Leistungen im Rahmen des Mutter-schutzes und alle übrigen gesellschafts- familien- und sozialpolitischen Leistungen, die mit dem direkten Krankheitsrisiko der Versicherten nichts zu tun haben. Damit wird der bisher zu Lasten der GKV bestehende Verschiebebahnhof der Sozialversicherung beseitigt.

13. Die Prävention, einschließlich einer umfassenden Gesundheitserziehung von Kindheit an, ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Erhöhung der Volksgesundheit. Sie muss ausgebaut und über Steuermittel finanziert werden.

14. Die Pflegeversicherung wird in die obligate Grundversicherung integriert. Dies baut bürokratische Reibungsverluste ab und spart damit Kosten.

15. Die Grundversicherung wird deutlich günstiger, weil

- staatliche Zwangssubventionen der GKV für andere Sozialversicherungsbereiche entfallen,
- die Festsetzung von Solidarleistungen im Rahmen einer Grundversorgung für alle Bürger geregelt wird,
- die Entbürokratisierung Kosten einspart und die Produktivität im Gesundheitswesen erhöht,
- es endlich einen echten Wettbewerb unter den Kassen im Gesundheitssystem geben wird,
- die Finanzierung der einheitlichen Grundversorgung über eine Versicherungsprämie pro Einwohner stattfindet,
- die Kostenerstattung für Transparenz sorgt,
- über einen sozialverträglichen Selbstbehalt mehr Kostenbewusstsein geweckt wird und
- die Finanzierung der Krankenversicherung der Kinder über den Steuerzahler erfolgt.

Der Bürger erhält mehr finanziellen Spielraum und kann über Wahltarife alle Bereiche zusätzlich absichern, die er zur Erhaltung seiner Gesundheit in Anspruch nehmen möchte. Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, ist der festen Überzeugung, dass mit der Realisierung seiner Vorschläge ein zukunftsfähiges, generationengerechtes und solidarisches System im Sinne der sozialen Marktwirtschaft entsteht.

Berlin im Mai 2009