Vorsorglich verlangt die außerordentliche Bundeshauptversammlung vom Gesetzgeber, vom Bundesgesundheitsministerium, von den gesetzlichen Krankenkassen und von den ärztlichen Körperschaften, in die jetzt beginnenden Planungen zu einer Gesundheitsreform die E-Card nicht mit einzubeziehen.
Der NAV-Virchow-Bund weist auf seine mehrfach geäußerten Bedenken und Vorbedingungen zur Einführung der E-Card hin (siehe seine Entschließungen 5 und 6/2005).
Zunächst ist das Ergebnis der vorgesehenen Testläufe abzuwarten. Erst wenn diese von Ärzten und Patienten voll akzeptiert und rechtliche Bedenken endlich ausgeräumt worden sein sollten, ist eine Einbeziehung statthaft zu erwägen.