Bei Reduzierung des Krankenhaushonorars auf Grund der Verkürzung der Liegedauer im Krankenhaus und der Reduzierung der Krankenhaus-Pauschale muss dieser nicht ausgezahlte Betrag der ambulanten Versorgung wieder zugeführt werden, denn die niedergelassenen Ärzte müssen die dann notwendige Weiterversorgung der Patienten aus gedeckeltem Honorar übernehmen.