Neue Strukturen: Integrierte Versorgung, MVZ und Hausarztmodelle
Der NAV-Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, begrüßt die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber geschaffen hat. Der Verband hat sich frühzeitig mit neuen Versorgungs- und Kooperationsformen in der ambulanten medizinischen Versorgung auseinandergesetzt: Er hat bereits Ende der 60er-Jahre als einziger ärztlicher Verband fachübergreifende Gemeinschaftspraxen und Ärztehäuser in der Regie von niedergelassenen Ärzten gefordert. Die Liberalisierung der Berufsordnung, die durch den 107. Deutschen Ärztetag letztes Jahr in Bremen eingeleitet wurde, beruht auf dem Urteil des Bundessozialgerichts zur grundsätzlichen Zulässigkeit der fachverbindenden Gemeinschaftspraxis, das 1983 vom NAV-Virchow-Bund erstritten wurde. Und es beruht auf dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, das auf Betreiben des NAV-Virchow-Bundes 1995 in Kraft trat. Aus der Mitte des Verbandes heraus wurde 1998 das Praxisnetz Nürnberg Nord gegründet, das sich derzeit aus rund 170 Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen zusammensetzt und als funktionierendes Beispiel der Integrierten Versorgung auf regionaler Ebene gilt.
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 hat der Gesetzgeber zahlreiche strukturelle Veränderungen angestoßen, die inzwischen ein erstes klares Bild abgeben. Bis zum März wurden über 600 Verträge zur Integrierten Versorgung mit einem Vergütungsvolumen von über 254 Mio. Euro geschlossen.
Doch in Wirklichkeit findet ein Wettlauf um die größten Stücke vom Kuchen der 1%igen Anschubfinanzierung statt. Krankenhäuser sind dabei auf Grund ihrer organisatori-schen und finanziellen Ausstattung den niedergelassenen Ärzten meist überlegen. Die weitaus überwiegende Zahl der IV-Verträge wird von den Krankenhäusern dominiert. Die ambulante Versorgung findet nur in wenigen Fällen die Bedeutung, die ihr bei der medizinischen Versorgung eigentlich zustände. So hat die Registrierstelle für Integrationsverträge, die BQS in Düsseldorf, im April 2004 veröffentlicht, dass rund 60 Prozent der Verträge ohne Beteiligung der niedergelassenen Ärzteschaft geschlossen wurde.
Von der ursprünglichen Idee, Sektoren zu überwinden, sinnvoll zu vernetzen und die Versorgung zu verbessern, ist nicht mehr viel zu erkennen. Mit der Integrierten Versor-gung wird offenbar ein weiterer millionenschwerer Verschiebebahnhof von Finanzströ-men weg von den niedergelassenen Ärzten hin zu den Krankenhäusern eröffnet.
Hierin mag mit ein Grund liegen, warum die niedergelassene Ärzteschaft zwar willig und bereit für neue Modelle Integrierter Versorgung ist, aber verunsichert und misstrauisch auf die Möglichkeiten der Integrierten Versorgung blickt.
Daher fordert der NAV-Virchow-Bund, dass alle Verträge, die zur Integrierten Versor-gung abgeschlossen werden, eine Beteiligung des ambulanten Sektors vorsehen. Die Integrierte Versorgung wird nur dann eine erfolgreiche Zukunft haben, wenn der ambu-lante Bereich an jeder Form der Integrierten Versorgung partizipiert. Die Gesetzlichen Krankenkassen müssten einsehen, dass die Zukunft einer medizinisch und wirtschaftlich sinnvollen Integrierten Versorgung in vermehrt regionalen Modellen liege. Dazu stellt der NAV-Virchow-Bund folgende Eckpunkte für die Umsetzung von Integrierter Versorgung auf:
Nicht für jede Situation ist Integrierte Versorgung im engeren Sinne die Ultima Ratio;
für gleiche Leistung gleiches Honorar im stationären und ambulanten Bereich unter Berücksichtigung der Investitionskosten;
je freiwilliger, desto besser, z.B. Ausbau der jetzt schon vor Ort zwischen Haus- und Fachärzten sowie Kliniken ganz pragmatisch praktizierten „Integrierten Ver-sorgung";
oberstes Gebot ist Vermeidung oder Reduzierung von Bürokratie
keine Schlechterstellung für die, die nicht an der IV teilnehmen;
ein Akteur muss „die Fäden in der Hand" haben und koordinieren, in der Regel der Hausarzt, in Einzelfällen auch der Facharzt (z.B. rein onkologische Patienten);
keine Einführung eines Primärarzt-Systems wie beim Barmer-Hausarztvertrag.
Niedergelassene Ärzte sind im großen Stil zu Integrierter Versorgung bereit, wenn sie zu fairen und gegenüber den Krankenhäusern gleichberechtigten Bedingungen einge-bunden werden.