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Kostenerstattung fördern
Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, fordert die Förderung der Kostenerstattung. Dies soll durch drei Punkte verwirklicht werden:
1. Die Krankenkassen klären Patienten durch eigene Initiativen über die durch das GMG entstandene Möglichkeit auf, das Prinzip der Kostenerstattung auch gesetzlich Krankenversicherten anzubieten.
2. Das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) wird aufgefordert, auf die Krankenkassen einzuwirken, den § 13 Absatz 2 SGB V durch faire Beratung und Zusatzversicherungsangebote umzusetzen.
3. Das BMGS wird aufgefordert, das SGB V dahingehend zu ändern, dass der Patient nicht mehr gezwungen ist, nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, sich entweder ge-nerell für Kostenerstattung entscheiden zu müssen oder für das Sachleistungssys-tem. Der Gesetzgeber muss es den Versicherten ermöglichen, mit einzelnen Ärzten einen Kostenerstattungsvertrag abschließen zu können, ohne dass dies die Kos-tenerstattung für die weitere Behandlung präjudiziert.
Der Gesetzgeber hat das Kostenerstattungsprinzip für alle Versicherten zugänglich gemacht mit der Intention, hierdurch der volkswirtschaftlich notwendigen Entwicklung zu mehr Eigenverantwortung, wie in der Rentenversicherung, so auch in der Kranken-versicherung, Rechnung zu tragen.
Auf Grund der immer schlechter werdenden Einnahmesituation der Krankenkassen hat die Rationierung der Gesundheitsleistungen in der GKV auf dem Boden der angestrebten Beitragssatzstabilität schon längst begonnen.
Dem Bürger muss die Möglichkeit gegeben werden, sich weitere Gesundheitsleistungen nach eigenem Wunsch zu verschaffen.
Dieses dirigistische und undemokratische Prinzip der GKV wurde durch die Änderung des § 13 Absatz 2 SGB V durch das GMG, wenn auch nur zögerlich und mit restriktiven Auflagen, durchbrochen.